Vor der Festspieleröffnung haben Bund und Land sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Generalsanierung des Festspielhauses künftig paritätisch zu übernehmen.
„Die Zukunft des Festspielhauses ist gesichert: Bund und Freistaat Bayern schultern die erforderliche Generalsanierung paritätisch. Für den zweiten Sanierungsabschnitt stellen wir insgesamt rund 170 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärten Bayerns Kunstminister Markus Blume und Kulturstaatsministerin Claudia Roth bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung in Bayreuth im Vorfeld der Festspieleröffnung.
Kunstminister Markus Blume weiter: „Der Grüne Hügel mit dem Festspielhaus ist genauso einzigartig wie die Wagner-Festspiele selbst: Mit vereinten Kräften ertüchtigen wir das Festspielhaus – unser ikonisches Monument des Wagner-Mythos! Wir sichern den zweiten Sanierungsabschnitt mit jeweils 84,7 Million von Bund und Freistaat und halten den Mythos Bayreuth auch in baulicher Hinsicht am Leben – und das soweit möglich bei vollem Festspielbetrieb. Unser Ziel: Kein Sommer ohne Festspiele auf dem Grünen Hügel! Es soll keine gigantische Gesamtmaßnahme geben, sondern einzelne Teilmaßnahmen. Das Bayreuther Festspielhaus ist ein architektonisches Meisterwerk und in jeglicher Hinsicht
einzigartig: Die magische Akustik zieht das Publikum in die Musik hinein und entführt es in die perfekte Theaterillusion – eine wirklich unvergleichliche Atmosphäre. Es ist unsere Pflicht diese historische Bausubstanz und die ursprüngliche Akustik zu bewahren. Und das ist längst nicht alles: Zwei Jahre vor dem großen Jubiläum stellen wir die Weichen für einen modernen Festspielbetrieb. Wir erhöhen 2024 unseren Zuschuss um eine halbe Million Euro und entwickeln die Governance entlang internationaler Maßstäbe weiter.“
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die Bayreuther Festspiele sind ein in dieser Form einzigartiges Opernfestival mit Weltruhm, das zu den bedeutendsten Kulturveranstaltungen unseres Landes zählt. Bayreuth bringt Opern- und Wagner-Begeisterte aus der ganzen Welt zusammen und setzt sich immer wieder zeitgemäß und mit ganz neuen Perspektiven mit dem Werk Wagners auseinander. Zu dem so besonderen Gesamterlebnis Wagner gehört das historisch und architektonisch einzigartige Festspielgebäude. Dieses bietet für die Aufführung der Wagner-Werke spezielle akustische Bedingungen und einen insgesamt einzigartigen Rahmen. Es ist auch ein wichtiges Markenzeichen der Bayreuther Festspiele. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung, es für zukünftige Generationen zu erhalten. Deshalb machen wir mit der heutigen Verwaltungsvereinbarung den Weg frei für die dringend notwendige Sanierung dieses einzigartigen Festspielhauses. Der Bund wird dafür Mittel in der Höhe von bis zu 84,7 Millionen Euro bereitstellen.”
Festspielleiterin Prof. Katharina Wagner: „Mit der Verwaltungsvereinbarung sind die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Festspielhaus auf eine verlässlich Grundlage gestellt.“
Gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zur Weiterführung der Sanierung des Festspielhauses Bayreuth
Das Bayreuther Opernhaus, welches 1872 bis 1875 einzig für die Aufführung der Werke Richard Wagners erbaut wurde, wird seit 2015 saniert. Der erste Sanierungsabschnitt mit einem Volumen in Höhe von 30 Millionen Euro wurde durch eine im Jahr 2013 zwischen Bund, Freistaat, Bezirk Oberfranken, Stadt Bayreuth, Oberfrankenstifung, Bayreuther Festspiele GmbH und Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung geregelt. Die erste Maßnahme umfasste überwiegend die Sanierung der Fassade sowie dringende Maßnahmen zu Brandschutz und Statik und ist weitgehend abgeschlossen. Bund und Freistaat Bayern haben sich in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung dazu bereit erklärt, die weiteren Sanierungsschritte paritätisch zu schultern. Dafür wird ein Gesamtbeitrag in Höhe von rund 170 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Baumaßnahme wird durch die Bayreuther Festspiele GmbH durchgeführt. Die erforderlichen Sanierungsabschnitte sollen nach Möglichkeit so geplant werden, dass ein Festspielbetrieb während der Bauzeit weiterhin regulär möglich ist.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
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