Ein notwendiger Nachtrag zu meinem Artikel „Richard Wagners Seitensprünge“: Markus Kiesel, der uns pünktlich zum 150. Geburtstag von Siegfried Wagner am 6. Juni 2019 um 19.30 Uhr im Hotel Bamberger Hof unter dem Titel „Fidi und die Folgen“ auf den neuesten Stand in Sachen Wagner-Erbfolge bringen wird, hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Richard Wagners Kinder Isolde, Eva und Siegfried juristisch gesehen ehelich geboren wurden. Er schreibt: „Nach damals wie heute geltendem Recht als Kinder der verheirateten Eheleute Cosima und Hans von Bülow. Wer der Erzeuger ist, spielt bei dem Begriff ‚ehelich‘ keine Rolle. Denn genau daraus entstand ja das Problem, Siegfried später zu ‚legitimieren‘ – eine völlig überflüssige (und eben juristisch heikle) Angelegenheit, denn er war ja niemals unehelich geboren, sollte aber für die Akten zu einem ‚Wagner‘ gemacht werden.“ Wie man sieht, sind Seitensprünge in jeder Hinsicht ein weites, aber fruchtbares Feld. Der der einzige, eigens erst nach der Hochzeit von Richard und Cosima ein gutes Jahr nach seiner Geburt getaufte und damit scheinbar „legitim“ gemachte, gleichwohl illegitim geborene Sohn Siegfried sollte halt kein Bangert sein (zu hochdeutsch: Bastard).
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